Veröffentlicht in der DMSG "Kontakt" 3/1998
Das 20. Jahrhundert ist unter anderem das Jahrhundert der Mobilität.
Wenn man bedenkt, dass erst in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts den Brüder Wright der ersten Motorflug gelang und heute das Flugzeug ein ganz normales öffentliches Verkehrsmittel ist, erst vor ca.100 Jahren Karl Benz das erste Auto gebaut hat und heute in Deutschland ca. 50 Millionen Kraftfahrzeuge angemeldet sind, also in fast jedem Haushalt mindestens ein Auto existiert, ist das eine gewaltige Entwicklung.
Die Mobilität ist für den modernen Menschen nicht mehr wegzudenken.
Körperliche Behinderung ist sehr häufig eine Behinderung der Mobilität!
Das muss aber nicht in allen Fällen bedeuten, dass die Mobilität ausgeschlossen ist.
Mittlerweile gibt es viele Hilfsmittel, mit denen man die individuellen Behinderungen der Mobilität kompensieren kann.
Und es ist kein Problem als Behinderter und auch als Rollstuhlfahrer mit den modernen, öffentlichen Verkehrsmitteln, z.B. Niedrigflurbussen, zu fahren.
Das Problem ist, dass es diese noch nicht überall gibt.
Auch die Bundesbahn bemüht sich den Behinderten das Reisen möglich zu machen. Zwischen den großen Bahnhöfen ist es mittlerweile auch kein Problem mehr, wenn man die Reise rechtzeitig anmeldet.
Und es ist gar kein Problem Flugreisen zu unternehmen, denn ein Einsteigeservice für Behinderte gehört zu den normalen Dienstleistungen eines modernen Flughafens.
Wenn man aber die Automobilität erhalten oder erreichen will, ist das mit einem größeren Aufwand verbunden.
Bevor ich auf die Wege, die zum Autofahren führen, eingehe, möchte ich aber darauf hinweisen, dass das Auto in den Händen ungeeigneter Personen eine potentielle Mordwaffe ist.
MS-Kranke haben sehr häufig große Unterschiede in ihrer Tagesform und müssen sich deshalb sehr selbstkritisch beobachten, bevor sie sich an das Steuer setzen und es lieber mal einen Tag stehen lassen, wenn sie sich nicht so fit fühlen!
Wenn der Behinderte schon einen Führerschein besitzt, ist es relativ einfach weiterhin mit dem Auto zu fahren.
Er hat nur einen geringen Aufwand und muss sich dann nur an die neuen Gegebenheiten gewöhnen.
Der behandelnde Facharzt, bei MS- Erkrankten der Neurologe, kann die medizinischen Gegebenheiten am besten beurteilen und beschreiben, z.B. ob noch genug Armkraft vorhanden ist, um das Lenkrad zu drehen oder inwieweit die Beine noch die Pedale bedienen können.
Er schreibt darüber ein ärztliches Gutachten, in welchem er aufführt, welche Behinderungen und vor allem, welche Möglichkeiten vorliegen.
In den meisten Fällen muss dieses Gutachten jährlich erneut eingeholt werden, da die MS eine fortschreitende Erkrankung ist.
Mit diesem Gutachten muss man zum TÜV, denn die Techniker dort können am besten beurteilen, mit welchem Hilfsmittel die vorhandenen Behinderungen kompensiert werden können und es wird ein Eignungsgutachten erstellt, in dem das festgehalten ist.
Der Weg ist etwas schwieriger, wenn man noch keinen Führerschein hat.
Auch dieser Weg beginnt mit dem ärztlichen Attest und dem Gutachten vom TÜV. Damit meldet man sich bei einer Fahrschule an, die darauf spezialisiert ist und geeignete Fahrzeuge hat um Behinderte auf die Prüfung vorzubereiten und die Prüfung durchzuführen.
In jedem Fall, ob der Behinderte einen Führerschein schon vor der Behinderung hatte oder danach erst macht, handelt es sich um eine bedingte Fahrerlaubnis, die nur für Fahrzeuge mit den notwendigen Hilfsmitteln gilt, die im Führerschein eingetragen sind.
Veröffentlicht in der DMSG "Kontakt" 4/1998
finanzielle Unterstützung und Vergünstigungen
Wenn der Führerschein nun vorhanden ist und die Voraussetzungen gegeben sind, (ärztliches Attest und TÜV Gutachten) geht es um das geeignete Fahrzeug.
Hier möchte ich einige grundsätzliche Anmerkungen zum geeigneten Fahrzeug machen.
Bei der Auswahl des Fahrzeugs sollte man darauf achten, dass der Rollstuhl einfach verladen werden kann (genügend großer Kofferraum, niedrige Ladekante), bzw. ein Rollstuhllift eingebaut werden kann.
Sehr vorteilhaft ist ein Fahrzeug mit 2 Türen, da die Einstiege größer sind und sie das Einsteigen einfacher machen.
Das geeignete Fahrzeug muss ein automatisches Getriebe haben, damit beide Hände frei sind um die Lenkung mit einem Lenkradknopf zu betätigen und gleichzeitig mit der anderen Hand den Gas- und Bremshebel zu bedienen. Das Fahrzeug sollte mit einer Servolenkung und einem Bremskraftverstärker ausgerüstet sein, damit bei der Handbedienung nicht so viel Kraft aufgewendet werden muss.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine Klimaanlage sehr vorteilhaft ist, weil viele MS-erkrankte durch hohe Temperaturen beeinträchtigt werden.
Es gibt sehr viele verschiedene Hilfsmittel, mit denen vorhandene Behinderungen kompensiert werden können und man muss diese individuell auswählen. Ausschlaggebend sind die persönlichen körperlichen Möglichkeiten und der Fahrzeugtyp. In den Kraftfahrzeugfachwerkstätten kennt man die für ihren Fahrzeugtyp geeigneten Standardhilfsmittel und kauft diese zu und baut sie auch ein. Der orthopädische Fachhandel kann einen Überblick über alle vorhandenen Standardhilfsmittel geben und diese gegebenenfalls auch besorgen.
Außerdem haben sich einige Fachwerkstätten auf den Umbau von Fahrzeugen für Behinderte spezialisiert. Diese sind dann gefragt, wenn die angebotenen Standardhilfsmittel nicht ausreichend sind.
Jeder behinderte Halter eines Kraftfahrzeuges mit der Kennzeichnung „H“ (hilflos), „Bl“ (Blind), „aG“ (außergewöhnliche gehbehindert) kann für ein Fahrzeug (Personenkraftwagen, Kraftrad, Wohnmobil) einen Antrag auf Befreiung von der Kfz.-St. stellen.
Dieser Personenkreis bekommt auf Antrag bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Behinderten-Parkausweis.
Damit darf man maximal 24 Stunden parken, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist:
· Auf Behindertenparkplätzen,
· Bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot (die Ankunftszeit muss mit dem Einstellen einer Parkscheibe nachgewiesen werden),
· Ohne Gebühr an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung,
· Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots
· in verkehrsberuhigten Bereichen, außerhalb gekennzeichneter Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern,
· In Fußgängerzonen während der Be- und Entladezeiten,
· auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden
Behinderte Halter eines Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen „G“ (gehbehindert) bekommen auf Antrag eine Steuerermäßigung von 50%.
Seit der Freigabe der Versicherungsbedingungen 1994 haben die meisten Versicherungsgesellschaften den Nachlass für Schwerbehinderte gestrichen.
Nur einige Gesellschaften (z.B. die AIG Europe-Versicherung, die Generali-Versicherung, die Winterthur Versicherung) bieten diesen Nachlass noch an, wobei nicht bekannt ist, ob sie das in der Zukunft beibehalten.
Berufstätige Behinderte können für den Führerschein und den Kauf und Umbau eines geeigneten Fahrzeuges durch die Hauptfürsorgestelle oder das Arbeitsamt finanziell unterstützt werden, wenn es z.B. zum Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig ist. Den Antrag dafür stellt man bei der Hauptfürsorgestelle. Die prüft, welche Stelle für die Unterstützung zuständig ist (meistens das Arbeitsamt) und beauftragt diese mit der Bearbeitung. Dazu ist wieder ein ärztliches Attest und das Gutachten vom TÜV notwendig und ein Kostenvoranschlag über die notwendige Investition.
Es werden 100% der Behinderteneinrichtung und ein Zuschuss zum KfZ-Kauf gewährt. Die Behinderteneinrichtung umfasst jedes Hilfsmittel, dass der Arzt bzw. der TÜV attestiert. Darunter können z.B. auch zusätzlich ein orthopädischer Sitz (bei Problemen mit dem Rücken bzw. allgemein dem Sitzen, bei Rollstuhlfahrern sehr oft der Fall) und gegebenenfalls die Klimaanlage (Temperaturabhängigkeit ist bei MS ein sehr häufiges Symptom) fallen, wenn der Arzt diese als Notwendigkeit attestiert!
Die Höhe der Unterstützung für den Kauf des KfZ ist vom Einkommen abhängig.
Die finanzielle Hilfe wird in der Regel ohne Verzögerung gewährt, denn die Arbeitslosenunterstützung ist wesentlich teurer als die Investition eines ausgestatteten Autos.